Zeiterfassung.CLOUD
Preise
Kostenlos testen
← Zeiterfassungs-Lexikon

Entgeltfortzahlung – einfach erklärt

Entgeltfortzahlung bezeichnet die fortbestehende Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, obwohl wegen Krankheit oder eines Feiertags keine Arbeit geleistet wird.

Entgeltfortzahlung bezeichnet die fortbestehende Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, obwohl wegen Krankheit oder eines gesetzlichen Feiertags keine Arbeitsleistung erbracht wird. Sie ist ein zentrales Instrument des Arbeitsrechts und sichert Beschäftigten ihr Einkommen, wenn sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend nicht arbeiten können. In Deutschland bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die maßgebliche Rechtsgrundlage; es regelt sowohl die Vergütung im Krankheitsfall als auch das Entgelt an Feiertagen. Der Begriff Entgeltfortzahlung umfasst damit mehr als nur die landläufig bekannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Einzuordnen ist die Entgeltfortzahlung in das Gefüge der sozialen Absicherung des Arbeitsverhältnisses. Sie überbrückt den Zeitraum, in dem ein Beschäftigter krankheitsbedingt ausfällt, bevor andere Leistungsträger eintreten. Dadurch wird verhindert, dass eine vorübergehende Erkrankung sofort zu Einkommensverlusten führt. Die Regelung steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutzinteresse der Arbeitnehmer und der wirtschaftlichen Belastung der Arbeitgeber und ist deshalb im EFZG verhältnismäßig genau ausgestaltet.

Der allgemeine rechtliche Rahmen in Deutschland sieht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Fortzahlung für bis zu sechs Wochen, also 42 Kalendertage, je Erkrankung vor. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Der Anspruch gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Auszubildende. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip: Gezahlt wird das Entgelt, das ohne die Erkrankung angefallen wäre. Beschäftigte müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und sie spätestens nach drei Kalendertagen nachweisen, wobei die ärztliche Bescheinigung zunehmend elektronisch als eAU übermittelt wird.

Praktisch bedeutet die Entgeltfortzahlung, dass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung den vereinbarten Lohn zunächst weiterzahlt, ohne dass eine Gegenleistung in Form von Arbeit erfolgt. Ein einfaches Beispiel: Erkrankt eine Vollzeitkraft und ist sie für zwei Wochen arbeitsunfähig, erhält sie für diesen Zeitraum ihr reguläres Entgelt fort, sofern die Vier-Wochen-Wartezeit erfüllt ist. Dauert dieselbe Erkrankung über die sechs Wochen hinaus an, endet die Entgeltfortzahlung; gesetzlich Versicherte erhalten dann von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Auch an gesetzlichen Feiertagen, an denen die Arbeit ausfällt, ist das Entgelt nach dem EFZG fortzuzahlen.

Für die Zeiterfassung ist die Entgeltfortzahlung von erheblicher Bedeutung, weil sie eine saubere Dokumentation von Anwesenheit und Abwesenheit voraussetzt. Krank- und Gesundmeldungen lassen sich in einem Zeiterfassungssystem als eigene Abwesenheitsart führen, sodald sich die Krankheitstage eindeutig von Urlaub, Feiertagen oder unbezahlter Freistellung abgrenzen lassen. Da der Anspruch auf je sechs Wochen pro Erkrankung begrenzt ist, kommt es darauf an, den Beginn und das Ende einer Arbeitsunfähigkeit lückenlos zu erfassen. Nur so lässt sich der maßgebliche Sechs-Wochen-Zeitraum korrekt berechnen und der Übergang ins Krankengeld zuverlässig bestimmen.

Eine strukturierte Arbeitszeiterfassung unterstützt zudem die Lohnabrechnung, weil sie die Grundlage für das Lohnausfallprinzip transparent macht: Aus den erfassten Soll- und Ist-Zeiten ergibt sich, welches Entgelt ohne die Erkrankung angefallen wäre. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann den Abruf der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse weitgehend automatisieren und so den manuellen Aufwand verringern. Werden Krankzeiten konsequent im System hinterlegt, lassen sich Mehrfacherkrankungen, Fortsetzungserkrankungen und die jeweiligen Fristen leichter nachvollziehen.

Eine häufig gestellte Frage lautet, wie lange die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt wird. In Deutschland besteht der Anspruch nach dem EFZG für bis zu sechs Wochen je Erkrankung, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Danach tritt für gesetzlich Versicherte das Krankengeld der Krankenkasse an die Stelle der Entgeltfortzahlung.

Ebenfalls oft gefragt wird, wie viel während der Entgeltfortzahlung gezahlt wird. Maßgeblich ist das Lohnausfallprinzip, nach dem das Entgelt fortgezahlt wird, das ohne die Erkrankung erzielt worden wäre. Eine weitere typische Frage betrifft die Unterschiede im DACH-Raum: In Österreich erfolgt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem dortigen Entgeltfortzahlungsgesetz, während in der Schweiz die Lohnfortzahlung nach dem Obligationenrecht (OR) anhand von Skalen oder über eine Krankentaggeldversicherung geregelt ist. Diese landesspezifischen Regelungen lassen sich nicht unbesehen aufeinander übertragen, weshalb bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stets die jeweils geltende nationale Rechtslage zu beachten ist. Die hier dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

Entgeltfortzahlung: Bezug zur Zeiterfassung

  • Krank- und Gesundmeldungen lassen sich im Zeiterfassungssystem als eigene Abwesenheitsart führen.
  • Die eAU kann den Abruf der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse weitgehend automatisieren.
  • Eine saubere Erfassung der Krankentage erleichtert die Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums.
  • Erfasste Soll- und Ist-Zeiten bilden die Grundlage für das Lohnausfallprinzip in der Abrechnung.
  • Lückenlose Dokumentation hilft, Fortsetzungserkrankungen und den Übergang ins Krankengeld nachzuvollziehen.
Alle Begriffe & News im Blog

Diese Definition erklärt Entgeltfortzahlung einfach und in eigenen Worten – die Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.

Weitere Begriffe rund um Entgeltfortzahlung

DienstplanungDirektionsrecht (Weisungsrecht)Dokumentationspflicht (Arbeitszeit)Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)Elektronische ZeiterfassungElternzeitEuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung (2019, C-55/18)FeiertagFeiertage in der SchweizFeiertage in DeutschlandFeiertage in ÖsterreichFunktionszeit
Zeiterfassung.CLOUD

Die einfache Zeiterfassung mit elektronischer AU, Projekten und vielen Erfassungsmöglichkeiten — aus 25 Jahren Erfahrung im Mittelstand.

Produkte

  • Zeiterfassung.CLOUD
  • Zeiterfassung.SOFTWARE
  • Zeiterfassung.APP
  • Zeiterfassung.ONLINE
  • Zeiterfassung.AI
  • Zeiterfassung.BOT
  • Zeiterfassung.BLOG
  • Zeiterfassung.SUPPORT

Funktionen

  • Arbeitszeiterfassung
  • Projektzeit
  • Kranktage (inkl. eAU)
  • Urlaubstage
  • Erfassungsarten
  • Hardware & Terminals

Services

  • Zeiterfassung.BLOG
  • Zeiterfassung.SUPPORT
  • Zeiterfassung.DOWNLOAD
  • elektronische.AU
  • krankmeldung.TEL
  • Online-Datenbanksicherung.de
  • Stundenzettel.de
  • Stundenzettel-Software
  • nocodb.DE
  • Arbeitszeitrechner
  • Feiertage DACH

Unternehmen

  • TempoBill (Über uns)
  • Hersteller & Partner
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Nutzungsbedingungen
  • AV-Vertrag
ITSG-zertifiziertServerstandort DeutschlandDSGVO-konform
TempoBill GmbH

© 2026 TempoBill GmbH