Zeiterfassung.CLOUD
Preise
Kostenlos testen
← Zeiterfassungs-Lexikon

Mindestlohn – einfach erklärt

Der gesetzliche Mindestlohn ist die für nahezu alle Beschäftigten geltende verbindliche Untergrenze der Vergütung pro Arbeitsstunde.

Der Mindestlohn ist die gesetzlich verbindliche Untergrenze der Vergütung, die Arbeitgeber je geleisteter Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. In Deutschland bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Rechtsgrundlage; es trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und legte den Einstiegswert auf 8,50 Euro brutto je Stunde fest. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für nahezu alle Beschäftigten und bezieht sich stets auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht auf ein pauschal vereinbartes Monatsgehalt.

Einordnen lässt sich der Mindestlohn als zentrales Instrument zur Sicherung eines Existenzminimums aus Erwerbsarbeit und zur Begrenzung von Lohnunterbietung. Anders als ein vereinbarter Tariflohn ist er eine staatlich gesetzte Untergrenze, die unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder individueller Verhandlung greift. Damit schafft der Mindestlohn eine einheitliche Bezugsgröße, an der sich Lohnabrechnung, Kalkulation und betriebliche Personalplanung orientieren.

Der fachliche Rahmen wird durch das MiLoG und ergänzende Verordnungen gesteckt. Über künftige Anpassungen berät die Mindestlohnkommission, ein ständiges Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, das durch beratende Mitglieder aus der Wissenschaft ergänzt wird. Sie schlägt der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen eine neue Höhe vor, die anschließend per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt wird. Auf diesem Weg wurde der Mindestlohn seit 2015 mehrfach erhöht.

Die praktische Bedeutung lässt sich an der jüngeren Entwicklung der Beträge ablesen: Im Jahr 2025 betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 stieg er auf 13,90 Euro, und zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen (Stand: 2026). Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Wer im Jahr 2026 in einem Monat 160 Stunden arbeitet, hat rechnerisch einen Anspruch von mindestens 160 mal 13,90 Euro brutto. Liegt das vereinbarte Festgehalt darunter, ist der Mindestlohn nicht eingehalten.

Nicht jede Beschäftigung fällt unbesehen unter die Lohnuntergrenze. Von einigen Sonderfällen abgesehen gilt der Mindestlohn zwar flächendeckend, doch bestehen Ausnahmen unter anderem für Auszubildende, für bestimmte Pflichtpraktika sowie – für eine Übergangszeit – für zuvor Langzeitarbeitslose. Für die betriebliche Praxis bleibt es maßgeblich, im Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Mindestlohn anzuwenden ist; diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Bezug zur Arbeitszeiterfassung ist eng und unmittelbar. Mit dem Mindestlohn sind besondere Aufzeichnungspflichten verbunden: In bestimmten Branchen und für geringfügig Beschäftigte müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden, damit die Einhaltung der Lohnuntergrenze durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüfbar ist. Nur wenn die geleisteten Stunden lückenlos und stundengenau festgehalten sind, lässt sich nachweisen, dass das tatsächlich gezahlte Entgelt rechnerisch über dem Mindestlohn liegt. Eine saubere Zeiterfassung wird damit zur Grundlage der Lohnberechnung und zum Nachweisinstrument gegenüber Kontrollen.

Häufig gestellte Frage: Gilt der Mindestlohn auch im DACH-Raum einheitlich? Nein. Ein gesetzlicher Mindestlohn in der beschriebenen Form besteht in Deutschland. In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn; Lohnuntergrenzen werden dort über Kollektivverträge geregelt. In der Schweiz existiert kein bundesweiter Mindestlohn, hier können kantonale Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge (GAV) maßgeblich sein. Die deutschen Spezifika lassen sich deshalb nicht unbesehen auf Österreich oder die Schweiz übertragen.

Häufig gestellte Frage: Wie hängen Arbeitszeitdokumentation und Mindestlohn zusammen? Weil der Mindestlohn je Stunde bemessen ist, lässt sich seine Einhaltung nur über die erfasste Arbeitszeit belegen. Werden Beginn, Ende und Pausen vollständig dokumentiert, kann das Monatsentgelt durch die Stundenzahl geteilt und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen werden. Eine weitere typische Frage betrifft die Aufbewahrung: Die einschlägigen Aufzeichnungen sind in der Regel über einen festgelegten Zeitraum aufzubewahren und bei einer Prüfung vorzulegen, sodass eine ordentliche, revisionssichere Zeiterfassung den Aufwand bei Kontrollen deutlich verringert.

Mindestlohn: Bezug zur Zeiterfassung

  • Lückenlose Erfassung von Beginn, Ende und Pausen dient dem Nachweis der Mindestlohn-Einhaltung.
  • Aufzeichnungen sind in der Regel über einen festgelegten Zeitraum aufzubewahren und bei Kontrollen vorzulegen.
  • Stundengenaue Zeitdaten erleichtern die Prüfung, ob das Monatsentgelt rechnerisch über dem Mindestlohn liegt.
  • Für geringfügig Beschäftigte und bestimmte Branchen ist die Arbeitszeitdokumentation besonders relevant.
  • Korrekt erfasste Stunden bilden die Berechnungsgrundlage für eine mindestlohnkonforme Lohnabrechnung.
Alle Begriffe & News im Blog

Diese Definition erklärt Mindestlohn einfach und in eigenen Worten – die Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.

Weitere Begriffe rund um Mindestlohn

KurzarbeitLangzeitkonto (Lebensarbeitszeitkonto)Leitende AngestellteLohnabrechnungLohnzuschlag (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)MehrarbeitMinusstundenMitbestimmungMobile ArbeitMobile ZeiterfassungMutterschutzNachtarbeit
Zeiterfassung.CLOUD

Die einfache Zeiterfassung mit elektronischer AU, Projekten und vielen Erfassungsmöglichkeiten — aus 25 Jahren Erfahrung im Mittelstand.

Produkte

  • Zeiterfassung.CLOUD
  • Zeiterfassung.SOFTWARE
  • Zeiterfassung.APP
  • Zeiterfassung.ONLINE
  • Zeiterfassung.AI
  • Zeiterfassung.BOT
  • Zeiterfassung.BLOG
  • Zeiterfassung.SUPPORT

Funktionen

  • Arbeitszeiterfassung
  • Projektzeit
  • Kranktage (inkl. eAU)
  • Urlaubstage
  • Erfassungsarten
  • Hardware & Terminals

Services

  • Zeiterfassung.BLOG
  • Zeiterfassung.SUPPORT
  • Zeiterfassung.DOWNLOAD
  • elektronische.AU
  • krankmeldung.TEL
  • Online-Datenbanksicherung.de
  • Stundenzettel.de
  • Stundenzettel-Software
  • nocodb.DE
  • Arbeitszeitrechner
  • Feiertage DACH

Unternehmen

  • TempoBill (Über uns)
  • Hersteller & Partner
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Nutzungsbedingungen
  • AV-Vertrag
ITSG-zertifiziertServerstandort DeutschlandDSGVO-konform
TempoBill GmbH

© 2026 TempoBill GmbH