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Arbeitsruhegesetz (ARG) – einfach erklärt

Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt in Österreich die wöchentlichen Ruhezeiten, die Feiertagsruhe sowie den Anspruch auf Ersatzruhe.

Das Arbeitsruhegesetz (ARG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die wöchentlichen Ruhezeiten, die Feiertagsruhe sowie den Anspruch auf Ersatzruhe regelt. Es bestimmt nicht, wie lange gearbeitet werden darf, sondern legt fest, wann zusammenhängende Ruhe einzuhalten ist – vor allem an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen. Damit beantwortet das ARG die Frage nach dem Zeitpunkt der Arbeit, während andere Bestimmungen die Dauer der Arbeit begrenzen.

Einordnen lässt sich das Arbeitsruhegesetz (ARG) als zweite Säule des österreichischen Arbeitszeitrechts. Es ergänzt das Arbeitszeitgesetz, das die zulässige Arbeitszeit und die täglichen Ruhepausen regelt. Beide Regelwerke greifen ineinander: Erst aus dem Zusammenspiel von zulässiger Arbeitszeit einerseits und geschützten Ruhezeiten andererseits ergibt sich der Rahmen, innerhalb dessen ein Dienstplan rechtskonform aufgebaut werden kann. Das ARG dient dabei in erster Linie dem Arbeitnehmerschutz, indem es regelmäßige, planbare Erholungsphasen sichert.

Kernstück des Gesetzes ist die Wochenendruhe. Beschäftigte haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag fallen muss. Dort, wo Wochenendarbeit zulässig ist, tritt an ihre Stelle die Wochenruhe von ebenfalls 36 ununterbrochenen Stunden, die einen ganzen Wochentag einschließen muss. Auf diese Weise bleibt der Grundsatz einer langen, zusammenhängenden Erholungsphase pro Woche auch dann gewahrt, wenn nicht am klassischen Wochenende geruht wird.

An gesetzlichen Feiertagen besteht Anspruch auf eine Feiertagsruhe von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertags beginnt. Daneben enthält das Arbeitsruhegesetz (ARG) zahlreiche Ausnahmen für Branchen, in denen Arbeit an Wochenenden oder Feiertagen unvermeidlich ist – etwa im Gesundheitswesen, im Verkehr oder in der Gastronomie. In solchen Bereichen wird die ausgefallene Ruhe nicht gestrichen, sondern in andere Zeiträume verschoben, was die korrekte Verwaltung der Ansprüche zusätzlich anspruchsvoll macht.

Eine zentrale Schutzregel ist die Ersatzruhe. Wer während der wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit als Ausgleich, die in der folgenden Arbeitswoche zu gewähren ist. So stellt das Gesetz sicher, dass ausgefallene Ruhezeiten nachgeholt werden und nicht dauerhaft verloren gehen. In der Praxis bedeutet das, dass jeder Einsatz in einer geschützten Ruhezeit einen nachfolgenden Anspruch auslöst, der erfasst, geführt und tatsächlich gewährt werden muss.

Für die betriebliche Praxis lässt sich das an einem Beispiel verdeutlichen: Wird eine Mitarbeiterin an einem Sonntag, der eigentlich in die Wochenendruhe fällt, zu einem Einsatz herangezogen, entsteht für die geleisteten Ruhezeitstunden ein Ersatzruheanspruch in der Folgewoche. Damit dieser Anspruch korrekt entsteht, dokumentiert und schließlich abgegolten wird, müssen Arbeits- und Ruhezeiten lückenlos und nachvollziehbar festgehalten werden. Verstöße gegen die Ruhebestimmungen können von der Arbeitsinspektion beanstandet werden, weshalb saubere Aufzeichnungen nicht nur dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch der Rechtssicherheit des Betriebs dienen.

Hier zeigt sich der enge Bezug zur Zeiterfassung. Eine systematische Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten ist die Grundlage dafür, die 36-stündige Wochenend- beziehungsweise Wochenruhe nachzuweisen, Einsätze in geschützten Zeiträumen zu erkennen und entstehende Ersatzruheansprüche zuverlässig zu berechnen. Ohne belastbare Aufzeichnungen lässt sich weder gegenüber Beschäftigten noch gegenüber Behörden belegen, dass die Vorgaben des Arbeitsruhegesetzes (ARG) eingehalten wurden. Eine elektronische Zeiterfassung kann Ruhezeiten überwachen, Unterschreitungen sichtbar machen und Ansprüche im Stundenkonto fortschreiben.

Häufig gestellte Fragen: Gilt das Arbeitsruhegesetz (ARG) in ganz Österreich gleich? Es handelt sich um ein Bundesgesetz mit österreichweiter Geltung; einzelne Feiertage und branchenspezifische Ausnahmen können jedoch die konkrete Anwendung im Betrieb beeinflussen, weshalb der jeweils einschlägige Kollektivvertrag und die betriebliche Situation zu berücksichtigen sind.

Gibt es in Deutschland und der Schweiz ein entsprechendes Gesetz? In Deutschland existiert kein eigenständiges Arbeitsruhegesetz; vergleichbare Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe sowie zu Ausgleichstagen finden sich dort im Arbeitszeitgesetz. Spezifika des österreichischen ARG, etwa die genauen Stundenwerte und die Ersatzruhe-Systematik, sollten daher nicht unbesehen auf Deutschland oder die Schweiz übertragen werden. Was bedeutet das praktisch für Arbeitgeber? Wer Wochenend- oder Feiertagsarbeit einsetzt, sollte Ruhezeiten, geleistete Ruhezeitarbeit und daraus entstehende Ersatzruheansprüche systematisch dokumentieren – diese Darstellung ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Arbeitsruhegesetz (ARG): Bezug zur Zeiterfassung

  • Überwachung der 36-stündigen Wochenend- beziehungsweise Wochenruhe mit automatischer Meldung von Unterschreitungen.
  • Erfassung von Arbeit während der Ruhezeit und Berechnung des daraus entstehenden Ersatzruheanspruchs im Stundenkonto.
  • Hinterlegte Feiertagskalender für die korrekte Bewertung von Feiertagsruhe und Feiertagsarbeit.
  • Lückenlose, nachvollziehbare Aufzeichnungen als Nachweis gegenüber der Arbeitsinspektion und für die Rechtssicherheit des Betriebs.
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Diese Definition erklärt Arbeitsruhegesetz (ARG) einfach und in eigenen Worten – die Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: RIS.

Weitere Begriffe rund um Arbeitsruhegesetz (ARG)

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