Einführung

Trend: steuerfreie Überstunden

Überstunden in 2025: Tipps zur Ausbezahlung und Einführung der Vier-Tage-Woche

Ab dem Jahr 2025 plant die deutsche Bundesregierung, steuerliche Erleichterungen für die Auszahlung von Überstunden zu ermöglichen. Diese Änderung sieht vor, dass Überstunden unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden können. Das Modell bietet nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber interessante Vorteile. Insbesondere ergeben sich Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten, da steuerfreie Überstunden nicht in die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsabgaben einfließen. Arbeitgeber zahlen somit weniger Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, was zu einer Reduzierung der Gesamtpersonalkosten führen kann.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber liegt in der erhöhten Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Mit flexiblen Arbeitsmodellen wie der Vier-Tage-Woche und steuerfreien Überstunden können Unternehmen sich als moderne und mitarbeiterorientierte Arbeitgeber positionieren, was die Gewinnung und Bindung von Fachkräften erleichtert.

Gesetzesänderung ab 2025: Was steckt dahinter?

Die geplanten Änderungen sind Teil einer Initiative der Bundesregierung zur Entlastung der Arbeitnehmer und zur Förderung flexiblerer Arbeitszeitmodelle. Überstunden sollen künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein, wobei genaue Details zur Begrenzung und zu den Voraussetzungen noch in Ausarbeitung sind. Es wird jedoch erwartet, dass die Regelung zunächst zeitlich begrenzt ist, um ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Steuereinnahmen zu evaluieren .

Diese Neuregelung könnte jedoch von zukünftigen Regierungen wieder aufgehoben werden. Arbeitgeber sollten also vorsichtig planen, da im Falle eines Regierungswechsels die steuerfreien Vorteile rückgängig gemacht werden könnten.

Rolle von Zeiterfassungssystemen

Ein Schlüsselelement bei der Umsetzung dieses Modells ist die exakte Erfassung der Arbeitszeit, insbesondere der Überstunden. Zeiterfassungssysteme spielen eine zentrale Rolle, um die geleisteten Überstunden korrekt zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die steuerfreien Beträge auch rechtmäßig ausgezahlt werden können. Nur mit präzisen Zeiterfassungslösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Unternehmen die Überstunden sauber nachweisen und sich auf die Steuerbefreiung berufen.

Steuerliche Tragfähigkeit und Überwachung durch das Finanzamt

Die steuerfreie Auszahlung von Überstunden könnte in bestimmten Konstellationen missbraucht werden, indem zum Beispiel ein Vollzeitbeschäftigter als Aushilfe mit wenigen Wochenstunden angemeldet und der Rest als steuerfreie Überstunden ausgezahlt wird. Das Finanzamt wird hier jedoch streng kontrollieren, dass solche Modelle nicht missbraucht werden. Überstunden müssen genau dokumentiert und die steuerfreien Beträge korrekt gemeldet werden. Ein Versuch, den regulären Arbeitslohn durch Überstunden zu ersetzen, um Steuern zu sparen, könnte als Steuerumgehung bewertet werden und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen .

Zusätzlich setzt das Arbeitszeitgesetz klare Grenzen. Selbst wenn Überstunden steuerfrei ausgezahlt werden, bleibt die maximale Wochenarbeitszeit gesetzlich limitiert. Ein systematischer Missbrauch, wie in deinem Beispiel beschrieben, würde sowohl steuerrechtlich als auch arbeitsrechtlich problematisch sein. Ein solches Modell wäre weder finanziell tragbar noch rechtlich zulässig, da das Finanzamt und die Arbeitsbehörden solche Konstrukte leicht durchschauen und entsprechend ahnden würden.

Steuerliche Vorteile und mögliche Renteneinbußen

Durch die steuerfreie Auszahlung von Überstunden steigt das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer, während das Bruttoeinkommen, auf das Rentenbeiträge gezahlt werden, sinkt. Dies kann langfristig die Höhe der gesetzlichen Rente reduzieren. Um diese Renteneinbußen auszugleichen, bietet es sich an, die steuerfreien Überstunden in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Im Folgenden zeigen wir anhand von Beispielrechnungen, wie sich diese Regelungen auf verschiedene Gehaltsstufen auswirken – in drei Szenarien: bei vollständiger Einzahlung der Überstunden in die betriebliche Altersvorsorge, bei teilweiser Einzahlung (50 %) und ohne Einzahlung in die Altersvorsorge.

Beispielrechnungen: Auswirkungen auf Nettogehalt und Rente

Wir betrachten Arbeitnehmer in drei verschiedenen Gehaltsstufen und untersuchen, wie sich die Umstellung auf die Vier-Tage-Woche und die steuerfreie Auszahlung von Überstunden auf das Nettoeinkommen und die spätere Rente auswirken würden.

Beispiel 1: Bruttogehalt 4.000 Euro

•	Bruttogehalt für 32 Stunden (vier Tage): 3.200 Euro
•	Überstunden für den fünften Tag (8 Stunden): 800 Euro (steuerfrei)
•	Gesamtbrutto: 4.000 Euro
•	Aktuelles Nettoeinkommen (ohne Überstundenregelung): ca. 2.550 Euro
•	Neues Nettoeinkommen (mit steuerfreien Überstunden): ca. 2.500 Euro
•	Differenz im Nettoeinkommen: Etwa 50 Euro weniger netto pro Monat durch die Umstellung.
•	Rentenminderung: Durch die Reduktion des Bruttolohns um 800 Euro könnte die monatliche Rente um ca. 8-12 Euro pro Monat geringer ausfallen.

Variante 1: Alle Überstunden fließen in die betriebliche Altersvorsorge

•	Betriebsrente nach 15 Jahren: Bei Einzahlung von 800 Euro monatlich in eine Altersvorsorge mit 3 % Zinsen ergibt sich nach 15 Jahren ein Kapital von ca. 173.000 Euro, was zu einer monatlichen Betriebsrente von ca. 575 Euro (bei Auszahlung über 20 Jahre) führen könnte.

Variante 2: Hälfte der Überstunden fließt in die betriebliche Altersvorsorge

•	Betriebsrente nach 15 Jahren: Bei Einzahlung von 400 Euro monatlich ergibt sich nach 15 Jahren ein Kapital von ca. 86.500 Euro, was zu einer monatlichen Betriebsrente von ca. 290 Euro führen könnte.

Variante 3: Keine Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge

•	Kein zusätzliches Rentenkapital wird angespart, stattdessen steigt das Nettoeinkommen um die vollen 800 Euro steuerfrei an, wodurch sich das Einkommen sofort erhöhen würde.

Beispiel 2: Bruttogehalt 5.000 Euro

•	Bruttogehalt für 32 Stunden (vier Tage): 4.000 Euro
•	Überstunden für den fünften Tag (8 Stunden): 1.000 Euro (steuerfrei)
•	Gesamtbrutto: 5.000 Euro
•	Aktuelles Nettoeinkommen (ohne Überstundenregelung): ca. 3.150 Euro
•	Neues Nettoeinkommen (mit steuerfreien Überstunden): ca. 3.100 Euro
•	Differenz im Nettoeinkommen: Etwa 50 Euro weniger netto pro Monat durch die Umstellung.
•	Rentenminderung: Durch die Reduktion des Bruttolohns um 1.000 Euro könnte die monatliche Rente um ca. 10-15 Euro pro Monat geringer ausfallen.

Variante 1: Alle Überstunden fließen in die betriebliche Altersvorsorge

•	Betriebsrente nach 15 Jahren: Bei einer Einzahlung von 1.000 Euro monatlich und einer Verzinsung von 3 % ergibt sich nach 15 Jahren ein Kapital von ca. 216.000 Euro, was zu einer monatlichen Betriebsrente von ca. 720 Euro führen könnte.

Variante 2: Hälfte der Überstunden fließt in die betriebliche Altersvorsorge

•	Betriebsrente nach 15 Jahren: Bei Einzahlung von 500 Euro monatlich ergibt sich ein Kapital von ca. 108.000 Euro, was zu einer monatlichen Betriebsrente von ca. 360 Euro führen könnte.

Variante 3: Keine Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge

•	Kein zusätzliches Rentenkapital, stattdessen fließt der volle steuerfreie Betrag von 1.000 Euro in das Nettoeinkommen, was sofort zur Verfügung steht.

Beispiel 3: Bruttogehalt 7.000 Euro, verheiratet, aktuell ca. 5.000 Euro netto

•	Bruttogehalt für 32 Stunden (vier Tage): 5.600 Euro
•	Überstunden für den fünften Tag (8 Stunden): 1.400 Euro (steuerfrei)
•	Gesamtbrutto: 7.000 Euro
•	Aktuelles Nettoeinkommen (ohne Überstundenregelung): ca. 5.000 Euro
•	Neues Nettoeinkommen (mit steuerfreien Überstunden): ca. 4.800 Euro
•	Differenz im Nettoeinkommen: Etwa 200 Euro weniger netto pro Monat.
•	Rentenminderung: Durch die Reduktion des Bruttolohns um 1.400 Euro könnte die monatliche Rente um ca. 14-21 Euro pro Monat geringer ausfallen.

Variante 1: Alle Überstunden fließen in die betriebliche Altersvorsorge

•	Betriebsrente nach 15 Jahren: Wenn die 1.400 Euro monatlich in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden, könnte nach 15 Jahren ein Kapital von ca. 302.000 Euro entstehen, das zu einer monatlichen Betriebsrente von ca. 1.000 Euro führen könnte.

Variante 2: Hälfte der Überstunden fließt in die betriebliche Altersvorsorge

•	Betriebsrente nach 15 Jahren: Bei Einzahlung von 700 Euro monatlich würde sich ein Kapital von ca. 151.000 Euro ansammeln, was zu einer monatlichen Betriebsrente von ca. 500 Euro führen könnte.

Variante 3: Keine Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge

•	Kein zusätzliches Rentenkapital, und die vollen 1.400 Euro fließen in das Nettoeinkommen, das sofort erhöht wird.

Fazit: Finanzielle Planung mit Weitblick

Die steuerfreie Auszahlung von Überstunden in Kombination mit der Einführung einer Vier-Tage-Woche bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Chancen, die finanzielle Flexibilität und Work-Life-Balance zu verbessern. Arbeitnehmer sollten jedoch die langfristigen Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente im Blick behalten und durch eine betriebliche Altersvorsorge oder andere private Sparpläne vorsorgen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Regierungswechsel diese Regelungen wieder kippen könnte, was die steuerfreien Überstunden und damit den finanziellen Vorteil aufheben würde.

Das Modell bietet zudem eine gewisse Flexibilität für die Arbeitnehmer. Obwohl offiziell die Arbeitszeit auf vier Tage reduziert wird, bleibt der Mitarbeiter angehalten, sein bisheriges Pensum zu leisten, mit dem Anreiz, dass der weggefallene Tag durch steuerfreie Überstunden vergütet wird. Arbeitnehmer müssen durch die Steuerfreiheit faktisch nicht den gesamten weggefallenen Tag durch Überstunden nacharbeiten, sondern lediglich einen Bruchteil, um auf ihr bisheriges Nettoeinkommen zu kommen.

Unternehmen können durch diese flexible Regelung ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig ihren Mitarbeitern einen echten finanziellen Vorteil bieten.